Liebe Schülerinnen und Schüler!
Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Dies gilt im persönlichen Kontakt mit anderen als auch online, z.B. über Iserv und soziale Netzwerke. Zum respektvollen Umgang gehört auch eine angemessene und ruhige Kommunikation. Brüllen und Schreien stört andere und soll unterbleiben.
Die erste Stunde beginnt um 7.50 Uhr. Es ist notwendig, dass ihr beim Vorklingeln um 7.48h euch zu euren Unterrichtsräumen begebt. Haltet euch bis dahin auf dem Schulhof auf.
In den großen Pausen werden die Unterrichtsräume abgeschlossen. Alle gehen nach draußen auf den Hof oder Spielplatz. Ein Aufenthalt auf den Fluren und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Jahrgang 10.
Keiner darf das Schulgelände verlassen, es sei denn, er / sie hat eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis einer Lehrkraft.
Das Rauchen auf dem Schulgelände, sowie der Konsum von Alkohol sind ausnahmslos verboten.
Energy-Drinks und zuckerhaltige Getränke dürfen auch nicht auf dem Schulgelände verzehrt werden.
Die Toilettenanlagen sind nur zu ihrem ursprünglichen Zweck zu benutzen. Haltet sie daher sauber und ordentlich! Toilettengänge sind vorrangig in den Pausen zu erledigen. Sind sie doch einmal in den Stunden erforderlich, verbleibt das Handy in der Schultasche.
Bitte haltet alles sauber. Euer Abfall gehört in die aufgestellten Mülleimer.
Lederbälle sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
Angemessene, nicht-diskriminierende Kleidung wird erwartet.
Falls ihr krank werden solltet, bittet eure Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, euch morgens telefonisch in der Schule zu entschuldigen (keinen messenger) und die schriftliche Mitteilung innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen.
Unterrichtsbefreiungen aus besonderen Gründen müssen eine Woche im Voraus schriftlich beantragt werden.
12. Mitbringen / Benutzen von Gegenständen
Das Mitbringen von Waffen und / oder Geräten, die als Waffe benutzt werden können, ist verboten. Verboten ist auch die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerk oder explosiven Stoffen.
Teure, luxuriöse Geräte, darunter fallen auch Handys u.ä., lasst ihr besser zu Hause. Es besteht kein Versicherungsschutz für derartige Geräte. Die schulischen Ipads sind hiervon ausgenommen. Gegenstände, mit denen man sich selbst oder andere verletzen könnte, müssen ebenfalls zu Hause gelassen werden.
13. Auch das Schneeballwerfen oder z.B. das Spielen mit Frisbeescheiben ist zu gefährlich und ist deswegen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
14. Handys, Tablets und Smartwatches müssen beim Betreten des Schulgeländes stummgeschaltet werden und verbleiben während der Schulzeit ungenutzt und sicher in der Schultasche der Besitzer. Die Jahrgänge 9 und 10 dürfen in den großen Pausen ihr Handy in der Handyzone benutzen (s. Handyregelung). Die schulischen Ipads dürfen ausschließlich im Unterricht benutzt werden. In schwerwiegenden Fällen werden die Eltern / Erziehungsberechtigten informiert und die Schule behält sich ein generelles Nutzungsverbot für die betreffende Person vor.
15. Bei Unfällen auf dem DIREKTEN Weg zur Schule, während des Unterrichts und der Pausenzeiten seid ihr versichert. Ihr müsst allerdings derartige Unfälle sofort im Schulsekretariat melden.
16. Es gehört zur gesellschaftlichen Kompetenz einer Person, sich für einen Anlass oder eine Situation passend zu kleiden. Das Einhalten einer Kleiderordnung z.B. bei einer Hochzeit oder Beerdigung, zeigt die Achtung vor dem Einladenden oder den übrigen Teilnehmern und spiegelt wider, dass man den Anlass oder den Ort würdigt. Die OBS Rodenkirchen ist ein Ort des Lernens, auch hier ist angemessene Kleidung wichtig. Ablenkungen sollen vermieden werden, damit man sich auf die Inhalte, auf das Arbeiten und Erbringen von Leistungen konzentrieren kann. Mit angemessener Kleidung zeigen die Schüler und Schülerinnen, dass sie die Schule ernst nehmen. Zu freizügige Kleidung ist nicht erwünscht. Kleidung mit gewaltverherrlichenden, rassistischen oder in sonstiger Weise abwertenden Ausdrücken ist grundsätzlich nicht gestattet. In den Unterrichtsräumen ist das Tragen von Jacken und Mützen nicht erwünscht.
17. Bitte sorgt dafür, dass nach dem Unterrichtsschluss die Fenster geschlossen werden, stellt eure Stühle hoch.
18. Solltet ihr etwas gefunden haben, was euch nicht gehört, so gebt dies bitte bei unserem Hausmeister ab. Auch für den Fall, dass mal etwas zu Bruch gegangen ist, ist der Hausmeister der richtige Ansprechpartner. Wenn etwas mutwillig beschädigt wird, haftet der Verursacher bzw. die Verursacherin.
19. Wer das schulische WLAN nutzt, stimmt den ausgehändigten Nutzungsbedingungen zu. Bist du damit nicht einverstanden, kannst du das Netzwerk leider nicht benutzen.
20. Es gelten die jeweils aktuellen Hygiene- und Gesundheitsregeln des Landes Niedersachsen und des Hygieneplans der OBS Rodenkirchen. Diese sind zwingend einzuhalten.
21. Sollten Bestandteile dieser Schulordnung unwirksam werden, so bestehen die anderen Teile weiter, bis die zuständige Konferenz den unwirksam gewordenen oder nichtigen Teil ersetzt.